Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrags:Die Vermietung von Kostümen erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr. Bei Vorbestellungen und fernmündlich erteilten Aufträgen - letztere bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch E-Mail - ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 5,00 Euro (je nach Kostümpreis)erforderlich. Im Falle einer Stornierung bis 3 Tage vor dem Termin werden 50 Prozent des Gesamtpreises fällig. Bei Stornierung 1 Tag bzw am Tag des Termins wird der komplette Betrag in Rechnung gestellt. Evtl. Restbetragszahlung hat bei der Abholung zu erfolgen. Ein Versand von Mietgegenständen ist generell nicht möglich.
2. Mietdauer und
-preise:Die Mietpreise gelten immer für eine Dauer von einem Tag bzw. einem Wochenende (Sa. - So.).
Ausgenommen sind die Mietungen von Weiberfasching bis Faschingsdienstag. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe. Der Verlängerungs- bzw.
Verspätungszuschlag beträgt für einen Tag 5,00 - 8,00 Euro (abhängig vom Kostümpreis), für jeden weiteren Tag die gleichen Beträge. Sollte ein Kostüm länger nicht zurückgebracht werden, so hat
der Mieter die dadurch entstehenden Gesamtkosten zu tragen (Evtl. Verlust durch das Nichtzustandekommen anderer Mietverträge bei zu später Rückgabe)
3.
Mietbedingungen:Von den Mietgegenständen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Der Verleih an
Dritte und die Abänderung von Kostümen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sie gelten solange als
nicht zurückgegeben, wie die Rückgabe nicht durch einen Mitarbeiter des Kostümverleihs schriftlich bestätigt worden ist. Die Reinigung ist im Mietpreis enthalten und wird von uns vorgenommen. Ab
dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Leihgegenstände. Die Haftung
endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Firma Kostümverleih Bott. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust
oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber
hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
4.
Zahlungsbedingungen:Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Büdingen.
6. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes
nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.